«Viele Betriebe schätzen uns»

Hansjürg Moser ist Chef über zehn Inspektoren, welche die Einhaltung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV) kontrollieren. Eigentlich hat Moser ein Redeverbot mit der Presse. Salz&Pfeffer hat es trotzdem versucht.

Text: Tobias Hüberli/Fotos: Christian Schwarz

Hansjürg Moser (52) brach ein Jurastudium ab und besuchte dafür die Hotelfachschule in Lausanne. Danach war er in verschiedenen Schweizer Hotels und Restaurants in Kaderstellen tätig und führte selbst ein Hotel. Seit 2000 leitet Moser die Kontrollstelle des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes.

Salz&Pfeffer: Hansjürg Moser, die Sozialpartner der Branche haben letztes Jahr einen neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag
(L-GAV) ausgehandelt, der jetzt bei den Verbänden ratifiziert werden muss. Über den Inhalt des Vertrages haben Sie ein Redeverbot mit der Presse. Können Sie trotzdem etwas dazu sagen?
Hansjürg Moser: Die Arbeitsgruppen haben letztes Jahr meiner Ansicht nach eine grossartige Arbeit geleistet. Der gesamte L-GAV wurde überprüft und einzelne Artikel und Sachverhalte abgeändert. Das ist eine grosse Leistung. Es ist klar, dass diese neue Version zuerst den Verbandsmitgliedern vorgestellt werden muss, bevor man Publik geht. Obwohl schon jetzt gewisse Sachen durchgesickert sind.

S&P: Zum Beispiel?
Moser: Dass etwas durchgesickert ist, will nicht heissen, dass ich Ihnen etwas erzähle.

S&P: Gibt es Aspekte, die im L-GAV von 1998 nicht funktioniert haben, etwa Lücken, die Ihrer Meinung nach gestopft werden müssen?
Moser: Ich will nicht von Lücken oder Problemen sprechen, die gibt es eigentlich immer, wo ein Vertrag angewendet werden muss, das ist menschlich. Im neuen L-GAV, der 2010 zur Anwendung kommen sollte, wurden Artikel überarbeitet und dem wirtschaftlichen Umfeld angepasst. Man könnte sagen, dass er etwas moderner gemacht wurde.

S&P: Die Zeiten haben sich gegenüber letztem Jahr allerdings drastisch geändert?
Moser: Stimmt, während den Verhandlungen ging man von anderen Voraussetzungen aus, als wir heute haben.

S&P: Wie weit sind Sie in die Erarbeitung des neuen L-GAV’s involviert?
Moser: An den Verhandlungen habe ich nicht teilgenommen. Meine Aufgabe wird es sein, das neue Werk zu vollziehen. Bei der Überarbeitung des Kommentares zum L-GAV werde ich aber teilnehmen.

Die Kontrollstelle des L-GAV ist das ausführende Organ der paritätischen Aufsichtskommission, welche über den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes wacht. Die Aufsichtskommission besteht aus den sechs Sozialpartnern, hotelleriesuisse, Gastrosuisse, Swiss Catering Association, Hotel&Gastro-Union, syna und UNiA. Die Kontrollstelle des
L-GAV beschäftigt insgesamt zehn Inspektoren, die pro Jahr rund 500 Betriebe in der ganzen Schweiz überprüfen. Zudem berät die Kontrollstelle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gratis über alle Fragen, die den L-GAV betreffen (www.l-gav.ch).

S&P: Reden wir vom Alltag. Sind Sie die Polizei des Gastgewerbes?
Moser: Wir kontrollieren in Betrieben, ob der L-GAV eingehalten wird. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist aber die Beratung. Jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer der Branche kann bei uns Informationen einholen oder Fragen stellen, die den L-GAV betreffen.
 
S&P: Wie laufen die Kontrollen ab?
Moser: Eine Verletzung des L-GAV’s ist kein Offizialdelikt, wir kontrollieren Betriebe nur, wenn wir individuelle Klagen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern oder Verbänden erhalten. Eine Ausnahme sind die 2000 Stichproben, die wir pro Jahr machen. Diese haben wir seit 2001 institutionalisiert, weil wir die Ergebnisse für repräsentative Statistiken brauchen und weil wir den Auftrag erfüllen müssen, den die Bilateralen Verträge an uns stellen.

Vollständiger Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Salz&Pfeffer.

Ausgabe 3/2009

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