Tod dem «Monobloc»
Der diesjährige Trend für Aussenmöblierungen in Gastbetrieben lautet: hell und leicht. Die Stühle, Tische, Schirme und Lounges sollten vor allem funktional sein, und auf keinen Fall billig daherkommen. Denn sonst riskiert man in einigen Schweizer Städten unliebsamen Besuch der Gewerbepolizei.
Winterthur
Damit sich Wirte im Paragraphen-Wirrwarr nicht verirren, präsentierte Winterthur früher eine Musterkollektion an Mobiliar. Mittlerweile geht’s auch ohne, die Stadt appelliert an den guten Geschmack der Wirte. Wer aber trotzdem unsicher ist, soll sich mit der Wirtschaftspolizei der Stadt in Verbindung setzen. Diese wirft vor dem Kauf gerne noch einen Blick auf das Aussenmobiliar.
Frühlingszeit ist Balzzeit. Da geht es ums Werben. In der Tierwelt locken die Männchen mit ihrem bunten Farbenkleid die Weibchen an – mit Erfolg. Wieso sollen Gastronomen nicht auch mit der gleichen Strategie ihre Kunden für ihr Strassencafé anlocken? Ganz einfach: weil bunt gemischte Werbeschirme mit ebenso bunt gemischten Aschenbechern einfach billig aussehen. Die Plastikstühle sind wenigstens noch bequem – fürs erste wenigstens. Denn schon bald bekommt der Gast ein feuchtes Gesäss. Der Grund dafür ist eine mangelnde Luftzirkulation unter dem Allerwertesten.
Einigen Städten ist dieses «Billig-Image» ein Dorn im Auge. Deshalb greifen sie in ihrem Hoheitsgebiet, dem öffentlichen Raum, zünftig durch. So sind für so genannte Boulevard-Restaurants und -Cafés in Basel, Zürich, Winterthur und Bern Fremdwerbungen auf Schirmen verboten. Zudem müssen die Schirme einfarbig sein. Ebenfalls verboten sind «Monoblocs», Plastikstühle aus einem Guss. Stühle sollen aus Holz oder Metall sein. Reglementierungen gibt es nicht nur fürs Mobiliar sondern auch für die «Begrünung». In Basel, Zürich, Winterthur und Zug dürfen Pflanzen als Dekorationselemente eingesetzt werden, nicht aber als Einfriedung. In der Zürcher Broschüre über Boulevardgastronomie ist zu lesen, dass sich der Trend zur üppigen Begrünung in den letzten Jahren verstärkt habe. Deshalb könne man vor lauter Bäumen das Boulevardcafé nicht mehr sehen. Also höchste Zeit, im Grossstadt-Dschungel die Pflanzenhöhe auf einen Meter zu beschränken.
Interessenspagat auf öffentlichem Raum
Was auf den ersten Blick nach pingeligen Verordnungen aussieht, macht aus stadtplanerischer Sicht Sinn. Der öffentliche Raum wird zusehends privatisiert. So steht beispielsweise ein Reklameschild in der Altstadt auf öffentlichem Grund. Dieses hat einen Marketingzweck für das werbende Unternehmen. Für die Fussgänger oder Fahrradfahrer ist es nicht relevant. Vielleicht gar störend oder gefährlich. Beat Lanz von der «Palm-Shop AG» liefert Pflanzen an die Gastronomie. Er sieht das Problem am Beispiel des Hechtplatzes in Zürich. Die Gastronomen möchten nicht, dass Passanten durch ihren Betrieb auf öffentlichem Grund gehen. Das stört die Gäste. Deshalb möchten die Wirte mit der Bepflanzung eine Abgrenzung schaffen.
Dies wiederum führt zu einem Interessenkonflikt bei den Passanten. Der Raum ist öffentlich. Passanten haben Anrecht auf genügend Platz. Deshalb erlässt die Stadt Gesetze und bestimmt beispielsweise, dass Abzäunungen jeglicher Art verboten sind oder dass aus Sicherheitsgründen keine Sichthindernisse über einen Meter erlaubt sind.
Vollständiger Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Salz&Pfeffer.
Ausgabe 1/2009


