Wem gehört der Brokkoli?
Moderne Zuchtverfahren haben nicht mehr viel mit Bienen und Blütenstaub zu tun, vielmehr mit Genmarkern, Erbgutdiagnosen und ausgefeiltem Marketing. Folgend ein Ausblick, was uns im Gemüseregal der Zukunft erwartet.
Dieses Jahr, voraussichtlich im Herbst, fällt die grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung. Nämlich, ob eine konventionell gezüchtete Brokkoli-Sorte patentiert werden kann oder nicht. Oder anders formuliert, ob unsere Äpfel, Birnen, Fenchel und Kartoffeln künftig nicht mehr nur Kreationen der Natur, sondern auch Erfindungen von Biotechnologie-Unternehmen sein können. Erfindungen mit Patentschutz und vor allem mit Patentgebühren.
Eine kleine Rückblende: 2002 gewährte das europäische Patentamt der britischen Firma Plant Bioscience ein Patent auf eine konventionelle Zuchtmethode (Präzisionszucht, siehe Box) für eine bestimmte Brokkolisorte. Der Patentschutz gilt dabei nicht nur für das Zuchtverfahren, sondern auch auf so entstandene Brokkoli-Samen und die so gezogene Brokkolipflanze. Das Patent gab Plant Bioscience die Möglichkeit, auf der ganzen Verarbeitungskette ihrer Brokkoli Patentgebühren zu verlangen, entweder beim Bauern, der das Saatgut kauft, beim Importeur, der den Brokkoli einführt, oder aber beim Zuchtunternehmen, das mit der gleichen Methode züchten will.
Laut EU-Biopatent-Richtlinie können
«im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren» nicht patentiert werden. Doch Bioscience umging das Verbot, indem das Unternehmen nicht den Brokkoli, sondern die Zuchtmethode patentieren liess, wobei auch die daraus entstehenden Produkte «mitpatentiert» wurden. Bauernverbände und Greenpeace liefen Sturm. Gegen die Patentvergabe geklagt haben dann allerdings nicht die Bauernverbände, sondern die Konkurrenz von Bioscience, namentlich das Schweizer Biotechnologie-Unternehmen Syngenta und die Firma Limagrain. Wie die grosse Beschwerdekammer entscheiden wird, ist laut Biotechnologie-Experte und Greenpeace-Berater Dr. Christoph Then «völlig offen». Sicher ist, dass bei einer Bestätigung des Brokkoli-Patents auch die Konkurrenz bald ähnliche Patente anmelden wird.
Denn auch die Tomaten und Melonen von Syngenta oder der Mais des amerikanischen Branchenprimus Monsanto werden unter anderem mithilfe von Präzisionszucht entwickelt. Für die europäischen Bauern und Konsumenten könnte dies bedeuten, dass in naher Zukunft diverses Saatgut von Früchten und Gemüse, die in Europa traditionell kultiviert werden, plötzlich patentiert und gebührenpflichtig sind. Die Vorstellung, dass internationale Saatgutproduzenten auf gesam-ten Produktionsketten von Grundnahrungsmitteln Gebühren erheben könnten, erzeugt Unbehagen.
Die Schweiz würde den Entscheid des EPA übrigens übernehmen. Allerdings bleibt den Schweizer Bauern- und Konsumentenorganisationen die Möglichkeit, mit einer Nichtigkeitsklage bei einem Zivilgericht den Entscheid abzuwenden.
Zucht und Marketing
Moderne Zuchtmethoden haben nicht mehr viel mit dem romantischen Bild «Biene bestäubt Blume» zu tun, sondern vielmehr mit Erbgutanalyse, Gen-Marker und laboraler Selektionstechnik. Am Anfang steht dabei immer eine aufwändige Marktanalyse. Wie alt ist die Zielgruppe, in welchem Teil Europas wohnt sie? Im Voraus werden Festigkeit, Farbe und Süsse der Frucht oder des Gemüses bestimmt. Die neue Sorte muss aber auch den Anforderungen der Bauern und des Handels entsprechen. «Wir schauen immer die drei Parteien an, Bauer, Handel und Konsument, der Bauer will ein Saatgut, das möglichst resistent gegen Krankheiten ist und viel Ertrag bringt, der Handel braucht Produkte, die lange haltbar bleiben und der Konsument will ein schmackhaftes und schön anzuschauendes Produkt», erklärt Syngenta Head of Seeds Rolf Furter.
Vollständiger Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Salz&Pfeffer.
Ausgabe 3/2010

